Klasse B / B197

Den Autoführerschein – Klasse B – darf man ab 18 Jahren machen. Sinnvoll ist es sich 6 Monate vor dem 18. Geburtstag anzumelden, damit man diesen pünktlich zum 18. Geburtstag erhält. Dazu muss man 12x den Grundstoff zum theoretischen Unterricht besuchen und 2x den Zusatzstoff zum Thema Technik. Anschließend wird eine theoretische Prüfung abgelegt.

Zur praktischen Ausbildung zählen zusätzlich zu den Übungsfahrten, die hauptsächlich in Bad Neuenahr, bzw. in Euskirchen und Umgebung stattfinden, zwölf Sonderfahrten, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Im Anschluss folgt die praktische Prüfung.

Neu ist jetzt, dass man die Führerscheinprüfung auch auf einem Automatikfahrzeug machen kann und somit die Schlüsselzahl 197 eingetragen bekommt. Das bedeutet, dass man später Schalt- sowie Automatikwagen fahren dürfte, ohne Einschränkung. Voraussetzung sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen sowie eine 15 minütige Fahrprobe mit dem Fahrlehrer. Das Ganze nennt sich dann B197.

Mit dem Führerschein der Klasse B 7 B197 darf man Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit maximal acht Fahrgastplätzen führen. Auch das Führen eines Anhängers ist bei folgenden Voraussetzungen erlaubt:

  • Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • bei Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Die Führerscheinklasse B / B197 schließt die Klassen L und AM ein.