Klasse L
Zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse L muss man mind. 16 Jahre alt sein.
Damit sind Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gemeint, die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h haben. Außerdem dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h gefahren werden.
Hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen dürfen bis zu zwei Anhänger mitgeführt werden. Dann darf jedoch nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.
Bei der Klasse L gibt es nur eine theoretische Prüfung, zu der vorher 12x der Grundstoff des theoretischen Unterrichtes besucht werden muss und 2x der Zusatzstoff.
Eine praktische Prüfung entfällt.