Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle in dem Kreis, in dem du wohnst, abgegeben werden.

Beispiel: du wohnst im Kreis Ahrweiler – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Ahrweiler du wohnst im Rhein-Sieg-Kreis – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Meckenheim du wohnst im Kreis Euskirchen – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Euskirchen