Bei A1 handelt es sich um eine richtige Führerscheinklasse, bei der eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss.
Bei B196 handelt es sich lediglich um eine Erweiterung der Klasse B, mit der man die gleiche Art von Fahrzeugen führen darf, wie bei A1. Nämlich Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125ccm, die eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei 0,1 kW/kg liegt.