Eine vereinbarte Fahrstunde, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt wurde oder einfach nur versäumt wurde, muss deshalb bezahlt werden, da gegebenenfalls bereits Aufwendungen entstanden sind (z.B. Anfahrt) und da so mehr Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Zeitliche Lücken können frühzeitig an andere Fahrschüler vergeben werden.