Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich muss man zur Anmeldung gar nichts mitbringen. Den Personalausweis mitbringen erleichtert allerdings das Erfassen der Daten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild (30 x 35 mm)
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über einen Kurs „Erste Hilfe“
- Antrag, den ihr bei uns in der Fahrschule bekommt
- wenn vorhanden, den aktuellen Führerschein
Ja, man kann nach Kalenborn und Houverath zum Unterricht gehen. In beiden Fahrschulen hängt eine Übersicht wann welches Thema unterrichtet wird, um doppelte Themen zu vermeiden.
Am einfachsten ist es, wenn du in einer unserer Filialen vorbeikommst. Für den Fall, dass du keine Zeit hast zu den Anmeldezeiten vorbeizukommen, melde dich per Telefon, Whatsapp oder E-Mail bei mir, dann finden wir eine andere Lösung.
Das Lehrmaterial ist erstmal ein Jahr gültig.
Bei der Anmeldung muss kein Elternteil dabei sein. In solchen Fällen wird der Ausbildungsvertrag erstellt und Dir mitgegeben, damit deine Eltern den Vertrag Zuhause unterschreiben können. Diesen bringst du dann wieder in die Fahrschule mit.
Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle in dem Kreis, in dem du wohnst, abgegeben werden.
Beispiel: du wohnst im Kreis Ahrweiler – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Ahrweiler du wohnst im Rhein-Sieg-Kreis – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Meckenheim du wohnst im Kreis Euskirchen – das zuständige Straßenverkehrsamt wäre dann in Euskirchen
Ja, bitte besorgt euch vor der ersten Fahrstunde eigene Schutzkleidung.
Dazu gehört:
- ein geeigneter Motorradhelm
- Handschuhe
- eine Motorradhose mit Protektoren an den Knien
- eine Motorradjacke mit Protektoren an den Ellbogen und am Rücken
- Motorradschuhe/-stiefel, die über den Fußknöchel gehen
Falls eure Jacke keinen Rückenprotektor hat, könnt ihr diesen bei uns in der Fahrschule für die Fahrstunden und die praktische Prüfung ausleihen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ihr müsst dies vorher nur mit eurer KFZ-Versicherung abklären und euch die Erlaubnis schriftlich zukommen lassen und zur ersten Fahrstunde mitbringen.
Die TÜV-Gebühr ist rein für den TÜV (wie der Name auch schon sagt). Für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung erlauben wir uns als Fahrschule einen Geldbetrag für die (Zeit-)Aufwendungen, Anmeldungen, Durchführung, Anfahrt etc. zu nehmen.
Mittlerweile ist es so, dass die Wiederholung der Prüfungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl beschränkt ist.
Grundsätzlich ist es nicht verboten. Aus Erfahrung kann ich aber berichten, dass man sich alleine im Auto besser konzentrieren kann und die Fahrstunde somit effektiver ist.
Eine vereinbarte Fahrstunde, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt wurde oder einfach nur versäumt wurde, muss deshalb bezahlt werden, da gegebenenfalls bereits Aufwendungen entstanden sind (z.B. Anfahrt) und da so mehr Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Zeitliche Lücken können frühzeitig an andere Fahrschüler vergeben werden.
Beim Führerschein kann man auf keinen Fall einen Festpreis nennen. Der Endpreis hängt zum größten Teil von der Anzahl der Fahrstunden ab. Gerne können wir euch einige Beispielrechnungen zusammenstellen, woran ihr euch orientieren könnt.
Ja, grundsätzlich wird das so gemacht. Es wird nicht am Ende eine Endrechnung mit einer hohen Summe geben und ihr müsst diese auf einen Schlag zahlen, sondern es wird vorher in Raten gezahlt.
Am Anfang der Ausbildung wird der Grundbetrag und das Lehrmaterial gezahlt. Sobald ihr mit den Fahrstunden startet, werden diese entweder immer direkt bar bei jeder Stunde bezahlt, oder ihr legt euch ein Guthaben an, das ihr dann „abfahren“ könnt. So wird verhindert, dass ihr am Ende vllt. (als Bsp.) 1.800 Euro auf einmal zahlen müsst.
Bei A1 handelt es sich um eine richtige Führerscheinklasse, bei der eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss.
Bei B196 handelt es sich lediglich um eine Erweiterung der Klasse B, mit der man die gleiche Art von Fahrzeugen führen darf, wie bei A1. Nämlich Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125ccm, die eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei 0,1 kW/kg liegt.
VORTEILE:
- günstiger,
- schneller, als eine Motorradausbildung (es muss z.B. kein Führerscheinantrag eingereicht werden, dessen Bearbeitung oft mehrere Wochen dauern kann)
- man muss KEINE theoretische und praktische Prüfung ablegen
NACHTEILE:
- es ist KEIN Aufstieg auf die nächst höhere Führerscheinklasse A2 möglich, wie bei A1 nach 2 Jahren
- man darf mit dieser Schlüsselzahl NUR INNERHALB DEUTSCHLANDS fahren
- viele denken, da es sich „nur“ um eine Schlüsselzahl handelt, sei der Erwerb sehr günstig – Dem ist nicht so! Man sollte schon mit mehreren hundert Euro rechnen. Gerne können wir euch einige Beispielrechnungen zusammenstellen, woran ihr euch orientieren könnt.