Mofa-Ausbildung
- maximal 25 km/h
- bis zu 50 ccm
- Mindestalter 15 Jahre
Die Mofa-Ausbildung Prüfbescheinigung darf man Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm führen.
Die Prüfbescheinigung darf man mit 15 Jahren erwerben.
Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 6 Doppelstunden eines speziellen Mofa-Kurses zusammen. Drei Monate vor dem 15. Geburtstag darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.
Zur praktischen Ausbildung zählt mindestens eine Übungsstunde von 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.