Mofa-Ausbildung

 

  • maximal 25 km/h
  • bis zu 50 ccm
  • Mindestalter 15 Jahre

 

Die Mofa-Ausbildung Prüfbescheinigung darf man Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm führen.

Die Prüfbescheinigung darf man mit 15 Jahren erwerben.

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 6 Doppelstunden eines speziellen Mofa-Kurses zusammen. Drei Monate vor dem 15. Geburtstag darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Zur praktischen Ausbildung zählt mindestens eine Übungsstunde von 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.