Klasse A2

  • mehr als 50 ccm
  • mehr als 45 km/h
  • bis zu 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter 18 Jahre

Bei der Klasse A2 darf man Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW führen, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW / kg nicht überschritten werden darf.

Man darf den Führerschein der Klasse A2 mit 18 Jahren erwerben.

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz einer Klasse 6 Stunden) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. Anschließend wird eine theoretische Prüfung abgelegt.

Zur praktischen Ausbildung zählen zusätzlich zu den Übungsfahrten, die hauptsächlich in Bad Neuenahr und Umgebung stattfinden, zwölf Sonderfahrten, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Im Anschluss folgt die praktische Prüfung.

Bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist kein theoretischer Unterricht und auch keine Theorieprüfung nötig, sowie keine Sonderfahrten.